Verwendung der Kirchensteuer
Das Bistum Aachen finanziert seine Aufgaben vor allem durch die von den Katholiken als Annex zur Lohn- und Einkommensteuer erhobene Kirchensteuer, die Zuschüsse des Landes nach der Ersatzschulfinanzierungsverordnung sowie die Erträge aus der Vermögensverwaltung.
Die Gesamterträge einschließlich der Finanzerträge beliefen sich 2021 gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung auf 394,0 Mio. Euro[1]. Um von den Gesamterträgen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung zu den frei verfügbaren Nettoerträgen des Bistumshaushalts überzuleiten, sind insbesondere die zweckgebundenen öffentlichen Zuschüsse für die bischöflichen Schulen (71,3 Mio. Euro) sowie weitere zweckgebundene Erträge in Höhe von 11,9 Mio. Euro direkt mit den Aufwendungen zu verrechnen. Zudem sind die Bruttoerträge aus Kirchensteuern von 288,5 Mio. Euro um die Hebegebühren der Finanzverwaltung (8,2 Mio. Euro) und die Bruttoerträge aus der Vermögensverwaltung von 8,2 Mio. EUR um Kosten im Bereich der Vermögensverwaltung (3,5 Mio. EUR) zu vermindern. Abschließend sind die Erträge des Sondervermögens Altersversorgung von 11,6 Mio. Euro herauszurechnen. Damit verblieben 2021 im Bistumshaushalt Nettoerträge in Höhe von insgesamt 287,5 Mio. Euro für die kirchliche Arbeit im Bistum, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die strategische Struktur des Haushalts ist geprägt durch den Einsatz von rd. 50 % der Kirchensteuern für die Arbeit an der Basis in den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden. Die andere Hälfte der Kirchensteuern wird für die übrigen Tätigkeitsbereiche – insbesondere Bildung und Caritas – verwendet, während die Kosten der Bischöflichen Verwaltung nicht mit Kirchensteuern, sondern durch Erträge der Vermögensverwaltung und Staatsdotationen finanziert werden sollen.